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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19   

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https://dejure.org/2019,86611
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19 (https://dejure.org/2019,86611)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2019 - L 8 SO 160/19 (https://dejure.org/2019,86611)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2019 - L 8 SO 160/19 (https://dejure.org/2019,86611)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Die Feststellungsklage kann sich nicht nur auf ein Rechtsverhältnis als Ganzes beziehen, sondern auch auf einzelne Rechte oder Pflichten aus einem Rechtsverhältnis (BSG, Urteil vom 15.6.2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rn. 25).

    Wird die Feststellung eines Elements eines Leistungsanspruchs begehrt, setzt ein Feststellungsinteresse aber voraus, dass durch die Feststellung der Streit zwischen den Beteiligten im Ganzen bereinigt wird (BSG, Urteile vom 8.9.2015 - B 1 KR 27/14 R - juris Rn. 24, und vom 15.6.2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rn. 27).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2014 - L 9 AS 99/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Am 10.12.2018 hat er lediglich auf eine von ihm bereits am 29.11.2018 übersandte Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30. Oktober 2018 (L 9 AS 99/14) hingewiesen.

    Die Vorläufigkeitsbegründung im Grundsicherungsbescheid stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des BSG, Urteil vom 25.4.2018 - B 14 AS 14/17 R - und den rechtskräftigen Urteilen des LSG Niedersachsen Bremen vom 30.10.2018 - L 9 AS 29/14 - und - L 9 AS 99/14 - und 28. November 2018 - L 9 AS 517/14 -.

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 14/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Die Vorläufigkeitsbegründung im Grundsicherungsbescheid stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des BSG, Urteil vom 25.4.2018 - B 14 AS 14/17 R - und den rechtskräftigen Urteilen des LSG Niedersachsen Bremen vom 30.10.2018 - L 9 AS 29/14 - und - L 9 AS 99/14 - und 28. November 2018 - L 9 AS 517/14 -.
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 65/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verletzung des Sozialgeheimnisses -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Für ein berechtigtes Interesse gemäß § 55 Abs. 1 SGG genügt grundsätzlich jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BSG, Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 65/11 R - juris Rn. 11).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Das Fehlen eines Feststellungsinteresses kann sich zudem aus der grundsätzlichen Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Gestaltungs- oder Leistungsklage ergeben (BSG, Urteil vom 15.6.2016 - B 4 AS 36/15 - juris Rn. 13).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Die in der vorgenannten Kommentierung aufgeführten Verfahren betreffen keine individuellen Leistungsansprüche, sondern die Ansprüche auf Festlegung von Vertragspreisen durch eine unabhängige Schiedsperson (BSG, Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KR 2/15 R - juris Rn 14), den Rechtsschutz gegenüber untergesetzlichen Normen (BSG, Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 16/11 R - juris Rn 27), die Aufnahme einer Therapie in die Anlage I der "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung" (BSG, Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 34/13 R juris Rn 1) oder den Fall einer (kombinierten) Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R - juris Rn. 9).
  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Soweit Leistungen begehrt werden, die höherer sind als die vorläufig bewilligten Leistungen, ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage die statthafte Rechtsschutzform (vgl. BSG, Urteil vom 19.8.2015 - B 14 AS 13/14 R - juris Rn. 10).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - räumlich kürzeste Wegstrecke zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Wird die Feststellung eines Elements eines Leistungsanspruchs begehrt, setzt ein Feststellungsinteresse aber voraus, dass durch die Feststellung der Streit zwischen den Beteiligten im Ganzen bereinigt wird (BSG, Urteile vom 8.9.2015 - B 1 KR 27/14 R - juris Rn. 24, und vom 15.6.2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rn. 27).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Eine Anfechtung kann sowohl lediglich hinsichtlich der Vorläufigkeit als auch hinsichtlich der zeitlichen Befristung der Leistungen erfolgen, denn ebenso wie die Befristung eines Bescheides zur Überprüfung gestellt werden kann, ist der eine vorläufige Leistung bewilligende Bescheid mit der Begründung anfechtbar, die Verwaltung habe zu Unrecht vorläufige anstatt endgültiger Leistungen bewilligt, zumal in dem Verfahren gegen die endgültige Entscheidung der Kläger nicht mehr damit gehört werden kann, die Verwaltung habe die Leistungen nicht vorläufig bewilligen dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 10.5.2011- B 4 AS 139/10 R- juris Rn. 15).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 34/13 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
    Die in der vorgenannten Kommentierung aufgeführten Verfahren betreffen keine individuellen Leistungsansprüche, sondern die Ansprüche auf Festlegung von Vertragspreisen durch eine unabhängige Schiedsperson (BSG, Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KR 2/15 R - juris Rn 14), den Rechtsschutz gegenüber untergesetzlichen Normen (BSG, Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 16/11 R - juris Rn 27), die Aufnahme einer Therapie in die Anlage I der "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung" (BSG, Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 34/13 R juris Rn 1) oder den Fall einer (kombinierten) Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R - juris Rn. 9).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 16/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - vertragsärztliche Versorgung - Klage des

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 2/15 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Nichteinigung bei der Festlegung

  • SG Berlin, 21.08.2013 - S 205 AS 15021/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2013 - L 9 AS 29/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2018 - L 9 AS 517/14
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